Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass es im Europäischen Parlament eine breite Bereitschaft gibt, die Rückführungspolitik zu verschärfen. Die politische Richtung ist klar: Weniger nationale Sonderwege, mehr europäische Durchsetzung und ein stärkerer Fokus auf die tatsächliche Umsetzung von Ausreiseentscheidungen.
Trotzdem wäre es zu früh, von einer sofortigen flächendeckenden Umsetzung von Abschiebezentren zu sprechen.
Die Verordnung schafft vor allem den rechtlichen Rahmen. Damit aus diesem Rahmen konkrete Zentren werden, müssten Mitgliedstaaten oder die EU selbst Vereinbarungen mit Drittstaaten schließen. Diese Staaten müssten bereit sein, Rückkehrzentren aufzunehmen und rechtliche Mindeststandards einzuhalten.
Genau dort liegen die größten praktischen und politischen Hürden.