Die Verordnung führt mehrere neue Pflichten ein:
a) Mess- und Berichtspflichten
Unternehmen müssen Methanemissionen systematisch erfassen, quantifizieren und regelmäßig melden. Schätzverfahren werden zunehmend durch direkte Messungen ersetzt.
b) Leak Detection and Repair (LDAR)
Verpflichtende Programme zur Identifikation und schnellen Behebung von Leckagen in Anlagen und Infrastruktur.
c) Einschränkung von Venting und Flaring
Das gezielte Ablassen oder Abfackeln von Methan wird stark begrenzt und ist nur noch in definierten Ausnahmefällen zulässig.
d) Anforderungen an Importe
Importeure müssen künftig nachweisen, unter welchen Bedingungen Methanemissionen in der vorgelagerten Lieferkette entstanden sind.