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Österreichische Paketsteuer ab Oktober 2026

Was Online-Käufer jetzt wissen sollten

Während die Europäische Union seit dem 1. Juli 2026 eine neue Importabgabe auf Pakete aus Nicht-EU-Staaten eingeführt hat, folgt in Österreich bereits die nächste Änderung: Ab 1. Oktober 2026 soll eine nationale Paketsteuer in Kraft treten.

Auch wenn beide Maßnahmen häufig in einem Atemzug genannt werden, verfolgen sie unterschiedliche Ziele und betreffen unterschiedliche Bereiche des Onlinehandels.

Was ist die österreichische Paketsteuer?

Mit der neuen Paketsteuer möchte die österreichische Bundesregierung zusätzliche Einnahmen erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zu mehr Kostenwahrheit im stark wachsenden Onlinehandel leisten.

Die Steuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket und richtet sich in erster Linie an große Versandhändler und Online-Plattformen.

Wer muss die Steuer bezahlen?

Steuerpflichtig sind Unternehmen 

  • die Versandhandel nach Österreich betreiben und
  • im vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen Versandhandelsumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielt haben.

Damit richtet sich die Regelung vor allem an internationale Großanbieter wie Amazon, Temu, Shein oder Zalando. Kleine und mittlere Onlinehändler bleiben grundsätzlich von der direkten Steuerpflicht ausgenommen.

Müssen Konsumenten die Steuer bezahlen?

Formal wird die Steuer von den betroffenen Versandhändlern abgeführt.

In der Praxis ist jedoch zu erwarten, dass viele Unternehmen diese zusätzlichen Kosten ganz oder teilweise über höhere Versandkosten oder Produktpreise an ihre Kunden weitergeben. Für Konsumenten könnten Onlinebestellungen dadurch künftig etwas teurer werden.

Unterschied zur EU-Paketabgabe

Hier liegt der entscheidende Unterschied:

EU-Paketabgabe (seit 1. Juli 2026)

  • betrifft Sendungen aus Nicht-EU-Ländern,
  • gilt für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro,
  • beträgt pauschal 3 Euro.

Österreichische Paketsteuer (ab 1. Oktober 2026)

  • betrifft Paketzustellungen nach Österreich,
  • unabhängig davon, aus welchem Land die Ware verschickt wird,
  • beträgt 2 Euro pro Paket,
  • gilt nur für große Versandhändler.

Beide Abgaben können sich künftig sogar kumulieren. Bestellt ein österreichischer Konsument beispielsweise bei einem großen Onlinehändler Ware aus China, können sowohl die EU-Importabgabe als auch die österreichische Paketsteuer anfallen.

Was bedeutet das für Online-Shopper?

Für Verbraucher dürfte der Einkauf im Internet künftig etwas teurer werden. Besonders betroffen könnten günstige Einzelbestellungen sein, bei denen zusätzliche Gebühren einen größeren Anteil am Gesamtpreis ausmachen.

Für österreichische Händler ändert sich hingegen zunächst wenig, sofern sie die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro nicht überschreiten. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die neue Steuer langfristig auf Preise, Versandmodelle und den Wettbewerb im Onlinehandel auswirken wird.

Fazit

Mit der österreichischen Paketsteuer kommt eine weitere Abgabe auf den Onlinehandel hinzu. Während die EU vor allem den Import günstiger Waren aus Drittstaaten regulieren möchte, verfolgt Österreich mit der Paketsteuer einen nationalen Ansatz zur Besteuerung großer Versandhändler.


Für Konsumenten bedeutet das vor allem eines: Onlinebestellungen werden künftig voraussichtlich nicht günstiger insbesondere dann, wenn mehrere neue Abgaben gleichzeitig greifen.

Der Artikel zur EU-Paketabgabe des „Hmp-Online-Magazin„ hier verlinkt 

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